Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundehotels „Venner Aussicht“ (im Nachfolgenden „Hundehotel“ genannt)

  1. Die Unterbringungskosten im Hundehotel betragen € 27,00 pro Tag, der Ankunfts- und der Abholtag werden mit berechnet. Für Unterbringungen am Wochenende (Freitag bis Montag) sowie an Feiertagen und jeweils vom 24.12. bis 05.01. beträgt der Tagessatz € 30,00.Die Gebühr wird im Voraus fällig und muss entweder spätestens 5 Tage vor Unterbringung dem Konto des Hundehotels gut geschrieben sein oder am Bringetag in bar gezahlt werden.
    Die Unterbringung in der Tagesstätte kostet € 24,00 pro Tag (Sonnabend und Sonntag jeweils € 26,00/Tag) und muss bei einmaliger Inanspruchnahme bei Abgabe des Hundes gezahlt werden; bei regelmäßiger Unterbringung wird zum Ende des Monats der Gesamtbetrag fällig.
  2. Bankverbindung: Marcella Kleinkröger, Verwendungszweck. „Hundehotel“, OLB Bramsche,
    DE85 2802 0050 6329 908 500
  3. Es ist möglich, den Hund abholen und/oder zurück bringen zu lassen, hierfür werden pro gefahrenem Kilometer € 0,80 berechnet.
  4. Für die Aufnahme und Herausgabe von Hunden außerhalb unserer üblichen Öffnungszeiten bzw. Ihrer mit uns getroffenen Vereinbarung berechnen wir für unseren zusätzlichen Aufwand € 5,00 je angefangener Stunde.
  5. Bei Überschreitung der vereinbarten Aufenthaltsdauer bzw. Nichtabholung des Hundes trägt die Halterin / der Halter die Kosten des weiteren Aufenthalts i.H.v. mindestens € 20,00 pro Tag. Sollten dem Hundehotel durch den Mehraufaufwand zusätzliche Kosten entstanden sein, werden diese dem Halter/der Halterin ebenfalls in Rechnung gestellt.
  6. Die Buchung ist nach Eingang des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars und der darauffolgenden schriftlichen Bestätigung des Hundehotels verbindlich.
  7. Stornierung:
    • Stornierungen müssen  schriftlich (per mail oder Post) erfolgen und sind erst wirksam, wenn sie ausdrücklich durch das Hundehotel bestätigt wurden.
    • Bei Stornierung bis 10 Tage vor dem eigentlichen Beginn der Unterbringung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 fällig.
    • Bei Stornierung vom 9. bis zum 5. Tag vor Beginn der Unterbringung wird der halbe Gesamtbetrag des gebuchten Unterbringungszeitraums fällig, mindestens aber € 27,00.
    • Ab dem 4. Tag vor Unterbringung wird der volle Gesamtbetrag fällig.
  8. Der Hund darf nicht mit ansteckenden Krankheiten, Parasitenbefall o.ä. im Hundehotel abgegeben werden. Stellt sich nach Abgabe des Hundes eine solche gesundheitliche Einschränkung heraus, so haftet der Halter für alle daraus resultierenden Kosten (Desinfizierung des Hundehotels etc.) und für die Quarantäneunterbringung des Hundes in Höhe von € 5,00 pro Tag der Sonderbehandlung. Sollte die Aufnahme des Hundes aufgrund einer der o.a. Gründe abgelehnt werden, so gelten die angegebenen Stornogebühren.
  9. Läufige Hündinnen werden nicht in Obhut genommen. Sollte eine Hündin während ihres Aufenthaltes läufig werden, so haftet das Hundehotel nicht für die Folgen, wenn die Hündin gedeckt werden sollte. Außerdem wird pro Tag der Läufigkeit eine zusätzliche Gebühr in Höhe von € 10,00 erhoben, da hierdurch für das Hundehotel ein erheblicher Mehraufwand in der Gruppenaufteilung entsteht.
  10. Für die Unterbringung benötigt Ihr Hund:
    • Ein fest sitzendes, intaktes Halsband (kein Geschirr, Ketten- oder Zughalsband), wir übernehmen keine Haftung, wenn der Hund sich aus einem zu losen Halsband herauszieht und daraus Schäden entstehen.
    • Futter (in geschlossenen Behältnissen entsprechend der Tage des Aufenthaltes – bitte keinen 10 kg Sack für 2 Tage!).
    • Es dürfen keine Flohhalsbänder umgelegt sein.
    • Chemische Spot on Präparate (z.B. Exspot, Frontline) müssen mindestens 3 Tage vor dem Aufenthalt aufgetragen worden sein.
    • Der Impfpass mit gültigen Impfungen ist vorzulegen. Außerdem empfehlen wir eine zusätzliche Impfung gegen Zwingerhusten. (Bordetella Bronchiseptica)
  11. Für Schäden, die der Hund verursacht, sei es am Eigentum des Hundehotels oder am Eigentum Dritter, haftet die Halterin /der Halter voll, es sei denn, die Mitarbeiterinnen des Hundehotels handelten grob fahrlässig. Eine Kopie der Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist beizulegen.
  12. Sollte der Hund erkranken oder sich verletzen, so dass ein Tierarztbesuch notwendig ist, stimmt die Halterin / der Halter einer Behandlung bis zu einer Höhe von € 200,00 uneingeschränkt zu. Die Tierarztwahl wird dem Hundehotel überlassen. Im Falle einer höher zu erwartenden Rechnung setzt sich das Hundehotel mit der Halterin / dem Halter in Verbindung. Sollte diese/r nicht zu erreichen sein, wird die Behandlung ohne weitere Zustimmung der Halterin / des Halters im notwendigen Maße durchgeführt. Die Kosten sind im vollen Umfang von der Halterin / dem Halter zu tragen.
    Wir berechnen für die Fahrt zur tierärztlichen Behandlung 0,50€ pro gefahrenem km, die Aufenthalts/ -wartezeit mit 40,00€/Stunde.
    Die Behandlung/Versorgung des Hundes durch uns, die über eine einfache Medikamentengabe hinaus geht, wird -je nach zeitlichem Aufwand- mit mindestens 5,00€/Tag berechnet.
  13. Der Halterin / dem Halter ist bekannt, dass die Hunde in der Gruppe gehalten werden. Die Mitarbeiterinnen lassen bei der Gruppenzusammenstellung größtmögliche Sorgfalt walten. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass Hunde in Auseinandersetzungen geraten und verletzt werden können. Für daraus resultierende Schäden haftet das Hundehotel nicht. In diesem Fall kommen die jeweiligen Halterinnen / Halter für die Schäden am eigenen Hund auf. Insbesondere haftet das Hundehotel nicht für Verletzungen, die durch normales Hundeverhalten wie Spielen, Springen, Rennen, Zergeln entstehen.
  14. Grundsätzlich ist dem Hundehalter / der Hundehalterin gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass dem Hundehotel Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist, als es bei den Nachforderungen oder Stornogebühren usw. angegeben ist.
  15. Von Ansprüchen Dritter stellt der Tierhalter / die Tierhalterin das Hundehotel und dessen Erfüllungsgehilfen frei, soweit diese Ansprüche nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
  16. Sollte eine der genannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung entspricht. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Formulars bedürfen der Schriftform. Als Gerichtsstand wird Osnabrück vereinbart.
  17. Uns ist bewusst, dass Sie das Wohl Ihres Tieres in unsere Hände abgeben und Ihnen dieses schwer fällt. Es steht Ihnen frei, das Hundehotel vorab nach Absprache ohne Ihren Hund zu besichtigen und sich die Gruppenhaltung anzuschauen. Jedoch müssen Sie auf Besuche während des Aufenthalts Ihres Hundes bei uns verzichten. Unsere Erfahrung zeigt, dass der Hund nach einem Besuch und erneuter, direkter Trennung sehr verstört ist. Auch Besuch von guten Freunden der Familie führt zu demselben Ergebnis. Falls Sie es wünschen und es die Situation erlaubt, zeigen wir Ihnen Ihren Hund gerne in der Gruppe, wenn Sie ihn wieder abholen.
  18. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, werden wir Fotos aus unserem Hundehotel, auf dem u.a. möglicherweise auch Ihr Hund zu sehen ist, gegebenenfalls veröffentlichen.